§ 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Parkplatzsucher.de (nachfolgend „Plattform“) und gewerblichen Anbietern von Parkplätzen (nachfolgend „Betreiber“) bezüglich der Nutzung des Online-Marktplatzes.
- Die Plattform stellt dem Betreiber die technische Infrastruktur zur Verfügung, um Parkplatzangebote an Endkunden („Nutzer“) zu vermarkten und Buchungen entgegenzunehmen. Die Plattform wird nicht Vertragspartei der vermittelten Parkplatzverträge.
- Individuell getroffene Vereinbarungen (z. B. zur Provisionshöhe) haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
§ 2 Vertragsschluss und Registrierung
Der Rahmenvertrag kommt mit Freischaltung des Betreiberkontos durch die Plattform nach erfolgreicher Registrierung und Verifizierung (einschließlich des Stripe-Connect-Kontos) zustande. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
§ 3 Pflichten des Betreibers
- Der Betreiber verpflichtet sich, alle Angaben zu seinen Angeboten (Verfügbarkeiten, Preise, Fahrzeugbeschränkungen, Stornierungsbedingungen) im Händlerbereich stets aktuell, richtig und vollständig zu halten.
- Der Betreiber ist verpflichtet, von der Plattform vermittelte Buchungen zu den bei Buchung geltenden Konditionen zu erfüllen (Kontrahierungszwang). Im Falle von Überbuchungen oder betrieblichen Ausfällen hat der Betreiber auf eigene Kosten für einen gleichwertigen Ersatzparkplatz zu sorgen.
- Der Betreiber bevollmächtigt die Plattform, in seinem Namen Buchungsbestätigungen an die Nutzer zu versenden und das Inkasso der Parkentgelte durchzuführen.
- Der Betreiber sichert zu, dass er zum Betrieb der angebotenen Parkflächen berechtigt ist und über sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen verfügt.
- Der Betreiber unterhält während der Vertragslaufzeit eine angemessene Betriebs- bzw. Obhutshaftpflichtversicherung, die Schäden an verwahrten Fahrzeugen abdeckt, und weist deren Bestehen auf Verlangen nach.
- Der Betreiber sichert seine Zugangsdaten gegen Zugriff Dritter und teilt einen Missbrauchsverdacht unverzüglich mit.
§ 4 Vergütung, Zahlungsabwicklung (Stripe) und Chargebacks
- Provision: Für jede erfolgreiche und nicht fristgerecht stornierte Vermittlung erhält die Plattform eine Provision, deren Höhe im individuellen Registrierungsprozess festgelegt wird. Die vereinbarte Provision versteht sich als Nettobetrag; zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Grundlage der Berechnung ist der Brutto-Verkaufspreis der Buchung.
- Zahlungsabwicklung: Die Zahlungen der Nutzer werden automatisiert über Stripe Connect abgewickelt. Der Parkplatzpreis wird dabei im Split-Payment-Verfahren zwischen dem Betreiber und der Plattform aufgeteilt. Der auf den Betreiber entfallende Anteil wird durch Stripe direkt auf das vom Betreiber hinterlegte Bankkonto ausgezahlt.
- Provisionsabrechnung: Die Plattform stellt dem Betreiber jeweils zu Beginn eines Kalendermonats eine elektronische Provisionsabrechnung (Gutschrift gemäß § 14 Abs. 2 UStG) über alle im Vormonat erfolgreich abgewickelten Buchungen zur Verfügung, in welcher die von der Plattform einbehaltenen Provisionen ausgewiesen werden.
- Rückbuchungen: Bei vom Nutzer initiierten Rückbuchungen (Chargebacks), die nicht auf einem technischen Fehler der Plattform beruhen, trägt der Betreiber das finanzielle Risiko sowie die Gebühren. Die Plattform ist berechtigt, diese Beträge von künftigen Auszahlungen einzubehalten.
- Stripe-Connect-Konto: Voraussetzung für Auszahlungen ist ein verifiziertes Stripe-Connect-Konto. Der Betreiber schließt mit dem Zahlungsdienstleister das Stripe Connected Account Agreement ab und erfüllt die KYC-Pflichten. Solange die Verifizierung nicht abgeschlossen ist, ruht der Auszahlungsanspruch.
- Storno und Erstattung: Bei erstattungspflichtigen Stornierungen veranlasst die Plattform die dem Nutzer geschuldete Erstattung; der Provisionsanspruch entfällt insoweit anteilig, bereits ausgezahlte Beträge können verrechnet werden. Erstattungen aus der Sphäre des Betreibers (z. B. Überbuchung) gehen zu dessen Lasten.
§ 5 Rechnungsstellung und Umsatzsteuer
- Der Betreiber erbringt die Parkleistung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung; er ist für die ordnungsgemäße Rechnungsstellung und Abführung der Umsatzsteuer allein verantwortlich.
- Über die Provision wird im Gutschriftsverfahren gemäß § 14 Abs. 2 UStG abgerechnet. Widerspricht der Betreiber einer Gutschrift nicht innerhalb von 14 Tagen, gilt sie als anerkannt.
- Der Betreiber teilt seine steuerliche Einordnung (USt-IdNr., Kleinunternehmerstatus) mit und hält diese aktuell.
§ 6 Ranking, Bewertungen und P2B-Transparenz
- Das Ranking der Angebote basiert standardmäßig auf Preis und Reisedaten; Nutzer können Filter (z. B. Entfernung, Bewertung) manuell anpassen.
- Eine bezahlte Einflussnahme auf das Ranking findet nicht statt.
- Der Betreiber hat keinen Anspruch auf Löschung legitimer, negativer Bewertungen. Die Plattform entfernt lediglich nachgewiesene Schmähkritik oder Fake-Bewertungen.
§ 7 Beschwerdemanagement
- Die Plattform ist ein Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG. Die Pflichten nach Art. 11 (internes Beschwerdemanagement) und Art. 12 Abs. 1 (Benennung von Mediatoren) der Verordnung (EU) 2019/1150 finden daher keine Anwendung (Art. 11 Abs. 5 sowie die Ausnahmeregelung in Art. 12 P2B-VO).
- Beschwerden können gleichwohl formlos an [beschwerde@parkplatzsucher.de] gerichtet werden und werden zeitnah bearbeitet.
§ 8 Haftung und Freistellung
- Die Plattform haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Plattform nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen infolge technischer Ausfälle.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Plattform.
- Freistellung: Der Betreiber stellt die Plattform auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nichterfüllung oder Schlechterfüllung des Parkplatzvertrages (z. B. Fahrzeugschäden, verpasste Flüge, Shuttle-Service) oder aus falschen Angebotsangaben resultieren; dies umfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. Die Freistellungspflicht entfällt, soweit der Betreiber die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 9 Nutzungsrechte und Urheberrecht
- Der Betreiber räumt der Plattform ein einfaches, räumlich unbeschränktes (aufgrund weltweiter Online-Abrufbarkeit), unentgeltliches Nutzungsrecht an den eingestellten Inhalten (Bilder, Logos, Texte) zum Zwecke der Vermarktung und Darstellung auf dem Marktplatz ein. Das Recht besteht für die Dauer der Veröffentlichung zzgl. einer angemessenen Nachlauffrist für Archiv- und Nachweiszwecke.
- Die Plattform entfernt die Inhalte nach Vertragsende auf Verlangen des Betreibers.
- Der Betreiber garantiert die Inhaberschaft der erforderlichen Rechte und stellt die Plattform von Ansprüchen Dritter (Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte) frei; die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 10 Umgehungsverbot
- Der Betreiber wird Nutzer nicht gezielt zur Umgehung der Plattform (z. B. Direktbuchung) veranlassen. Untersagt sind insbesondere das Beilegen von Werbematerial zur Direktbuchung sowie die Aufforderung zur Stornierung zugunsten einer Direktbuchung.
- Unberührt bleibt das Recht des Betreibers, seine Leistungen über eigene oder dritte Vertriebskanäle anzubieten; eine Preis- oder Verfügbarkeitsparität wird nicht verlangt.
- Bei schuldhafter Zuwiderhandlung ist eine angemessene Vertragsstrafe verwirkt, deren Höhe die Plattform nach billigem Ermessen bestimmt und die im Streitfall gerichtlich überprüfbar ist („Hamburger Brauch“).
§ 11 Datenschutz
- Hinsichtlich der Nutzerdaten sind Plattform und Betreiber jeweils eigenständig Verantwortliche (Art. 4 Nr. 7 DSGVO); eine Auftragsverarbeitung besteht nicht. Die Plattform übermittelt die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzerdaten (z. B. Name, Kontaktdaten, Kfz-Kennzeichen, Reisedaten). Rechtsgrundlage der Verarbeitung durch den Betreiber ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
- Der Betreiber verwendet die übermittelten Daten ausschließlich zur Abwicklung der jeweiligen Buchung. Eine Nutzung für eigene Werbung, Profilbildung oder Weitergabe an unbeteiligte Dritte ist ohne ausdrückliche Einwilligung des Nutzers untersagt.
- Der Betreiber löscht die Daten nach Zweckerfüllung bzw. Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen eigenverantwortlich und setzt eigene datenschutzrechtliche Pflichten selbst um.
§ 12 Verfügbarkeit, Höhere Gewalt und Vertraulichkeit
- Verfügbarkeit: Eine ununterbrochene Verfügbarkeit des Marktplatzes wird nicht geschuldet. Wartungsarbeiten und Störungen außerhalb des Einflussbereichs der Plattform begründen keinen Anspruch; § 8 bleibt unberührt.
- Höhere Gewalt: Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streik, Ausfall von Telekommunikations- oder Zahlungsinfrastrukturen) befreien die betroffene Partei für deren Dauer von der Leistungspflicht. Dauert das Ereignis länger als 30 Tage an, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil außerordentlich kündigen.
- Vertraulichkeit: Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Nutzerdaten, Preis- und Geschäftsdaten) dürfen nur zur Vertragsdurchführung verwendet werden; die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
§ 13 Sperrung, Kündigung und Laufzeit
- Der Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 31 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Eine Kündigung durch die Plattform wird dem Betreiber unter Angabe der Gründe auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt (Art. 4 P2B-VO).
- Die Plattform kann Angebote des Betreibers vorübergehend ausblenden (Delisting) oder das Konto sperren, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z. B. wiederholte Überbuchungen, massive Kundenbeschwerden, Betrug, Zahlungsverzug). Die Gründe werden dem Betreiber spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Maßnahme auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt (Art. 4 P2B-VO).
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
§ 14 Aufrechnung, Abtretung, Änderungen und Schlussbestimmungen
- Aufrechnung/Abtretung: Der Betreiber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Das Recht der Plattform zum Einbehalt und zur Verrechnung nach § 4 (Rückbuchungen, Erstattungen) bleibt unberührt. Die Abtretung von Ansprüchen des Betreibers aus diesem Vertrag bedarf der Zustimmung der Plattform in Textform; § 354a HGB bleibt unberührt.
- Änderungen der AGB (Art. 3 P2B-VO): Änderungen dieser AGB werden dem Betreiber mindestens 15 Tage vor Inkrafttreten in Textform auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. Widerspricht der Betreiber nicht vor dem Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch steht der Plattform ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Frist gilt nicht für die Einführung neuer, freiwillig nutzbarer Funktionen.
- Textform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
- Rechtswahl/Gerichtsstand: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Plattform (Berglen), soweit der Betreiber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anbieter: Marvin Gscheidle, Kiefernstraße 13, 73663 Berglen · USt-IdNr. DE430069665
Stand: 01.07.2026 · Version: 1